Bundespolitische Abschaffung des 52 GW-Deckels für die PV

04. Juni 2020: Klimapolitische Forderung des Landkreises zur Photovoltaik-Förderung wird bundespolitisch endlich umgesetzt

Regensburg (RL). Die Fraktionen der Regierungskoalition in Berlin haben sich nach vielen Monaten auf wichtige Reformen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Die Einigung betrifft neben einer Regelung für Mindestabstände von Windrädern an Land auch die Aufhebung des sogenannten „52-Gigawatt-Deckels“ zur Förderung der Photovoltaik. Damit kann endlich eine zentrale energie- und klimapolitische Forderung umgesetzt werden, die Landrätin Tanja Schweiger bereits im Februar 2019 in einem energiepolitischen Positionspapier mit dem Titel „Energiewende konsequent umsetzen“ an regionale Bundestagsabgeordnete adressiert hatte.

 

Eine Beibehaltung des Deckels würde eine Beendigung der Förderung von PV-Anlagen über Einspeisevergütungen mit einer installierten Leistung bis 750 Kilowatt bedeuten, sobald bundesweit eine installierte Leistung von 52 Gigawatt bei PV-Anlagen erreicht wird. Nach Prognosen der Solarbranche ist dies wohl spätestens im Herbst 2020 der Fall.

Landrätin Tanja Schweiger zeigt sich deshalb vom Kabinettsbeschluss in Berlin erleichtert. „Besonders auf den Dachflächen im Landkreis Regensburg besteht weiterhin ein sehr großes PV-Ausbaupotenzial“. So ergeben Berechnungen aus dem landkreiseigenen Solarpotenzialkataster, dass auf allen geeigneten Gebäudedächern im Landkreis ein zusätzlicher PV-Ausbau von circa 1 500 Megawatt möglich wäre. Würde das genannte Ausbaupotenzial umgesetzt, würde im Landkreis Regensburg weit mehr Strom mit Photovoltaik erzeugt als insgesamt verbraucht. Zusätzlich weist die Landrätin auf die positiven wirtschaftlichen Effekte des regionalen PV-Ausbaus hin, zum Beispiel für Planungsbüros oder Handwerksbetriebe.

Aus den genannten Gründen, vor allem aber auch um die wichtige Zielsetzung einer Klimaneutralität für den Landkreis Regensburg möglichst bald zu erreichen, müsse jetzt, so die Landrätin, „der politische Beschluss zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels möglichst schnell rechtlich umgesetzt werden, am besten in Verbindung mit noch ambitionierteren Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien im EEG.“

Hintergrund

In dem energie- und klimapolitischen Positionspapier „Energiewende konsequent umsetzen“ vom Februar 2019 wurden 30 energie- und klimapolitische Forderungen für eine erfolgreiche Strom- und Wärmewende an die Bundespolitik formuliert. Gleich mehrere Forderungen betrafen verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Photovoltaik, unter anderem auch die Forderung nach einer Abschaffung des 52-GW-Deckels im EEG. Das EEG regelt bundesweit die Förderung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und ist ein wichtiger Baustein für die Ziele des Klimaschutzes und einer dezentralen Energiewende.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin über das Solarpotenzialkataster des Landkreises Regensburg über die Eignung von Dachflächen und die Wirtschaftlichkeit einer eigenen PV- und Solarthermie-Anlagen informieren. Über die kostenfrei zugängliche Nutzung des Katasters auf der Landkreis-Webseite kann jede Bürgerin bzw. jeder Bürger die eigene Solaranlage, auch in Kombination mit einem Batteriespeicher oder der Nutzung eines E-Autos, individuell planen. Das Ergebnis ist eine erste Abschätzung der Wirtschaftlichkeit und Kosten der Anlage. Der Klimaschutzmanager des Landkreises und das Team der Energieagentur Regensburg e. V. beraten Interessierte gerne bei Fragen zum Solarpotenzialkataster oder der Errichtung einer Solaranlage.

Zusätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger mit dem EnergieMonitor des Landkreises Regensburg über die Umsetzung der dezentralen Energiewende in unserer Region informieren: Auf der Webseite des Landratsamtes Regensburg bildet dieses Online-Tool, das in Kooperation mit allen regionalen Stromnetzbetreibern entstanden ist, die aktuelle Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ab und stellt diese dem Stromverbrauch im Landkreis gegenüber.