Südspanne R 30 nimmt weitere rechtliche Hürde

06. März 2020: Pressemitteilung des Landratsamtes Regensburg

Regensburg (RL). Das wichtigste Straßenbauprojekt des Landkreises, die Südspange R 30, hat eine weitere rechtliche Hürde genommen. In der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hat ein von dieser Straßenbaumaßnahme betroffener Grundstückseigentümer seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12.12.2012 zurückgenommen. Damit sind von den zunächst zwölf Klagen nur noch vier Klageverfahren offen. Der Landkreis wird weiterhin versuchen, mit den verbleibenden vier Klägern zu außergerichtlichen Einigungen zu kommen, um so die Voraussetzungen für den Einstieg in die Realisierungsphase zu schaffen.

„Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg ist der Landkreis der Verwirklichung der Südspange wieder einen großen Schritt näher gekommen“, so Landrätin Tanja Schweiger nach der heutigen Gerichtsverhandlung, an der sie gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes teilgenommen hatte.