Anmeldung der Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Die Eheschließung ist bei uns im Standesamt anzumelden, wenn die Verlobten in Tegernheim wohnen und auch in Tegernheim heiraten möchten. Die Anmeldung soll von beiden Eheschließenden persönlich und gleichzeitig beim Standesamt vorgenommen werden. Ist einer der Eheschließenden bei der Anmeldung aus wichtigem Grund verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. In diesem Fall muss der Vertretene die bei der Anmeldung gemachten Angaben und die abgegebenen Erklärungen nachträglich persönlich bestätigen. Selbst bei Vorlage einer Vollmacht muss die Anmeldung der Eheschließung von beiden Verlobten beim Standesamt unterzeichnet werden. Wenn die Unterlagen vollständig sind, können Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Eheschließung reservieren. Die erforderlichen Unterschriften müssen aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Trauungstermin geleistet werden.

Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin angemeldet werden.

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um weitere Fragen zu klären, wenn einer der Partner ausländischer Staatsbürger ist.


 

 
 
 

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zur Vorlage beim Standesamt

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes
  • aktuellen beglaubigten Eheregisterauszug der Vorehe mit Auflösungsverkerk , diese erhalten Sie beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zur Vorlage beim Standesamt 

 Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die Geburtsurkunden der Kinder.