Impfstatus Landkreis Regensburg: 16.280 Impfungen
Regensburg (RL). Im Landkreis Regensburg wurden seit dem Impfstart am 27. Dezember 2020 bis einschließlich 2. März 2021, 14 Uhr, insgesamt 16.280 Impfungen verabreicht. Davon wurden 10.351 für Erst- und 5.929 für Zweitimpfungen verwendet. Zum Stand 2. März 2021, 14 Uhr, haben somit 10.351 Personen eine Erstimpfung und davon 5.929 Personen bereits auch die Zweitimpfung bekommen. Damit liegt die Impfquote für den Landkreis Regensburg – die sich nach dem Anteil der Erstgeimpften an der Gesamtbevölkerung errechnet – bei 5,33 Prozent.
Die nächsten Termine für die Vor-Ort-Impfungen in den Gemeinden
03. und 04. März:
Verwaltungsgemeinschaft Laaber für die Mitgliedsgemeinden Laaber, Brunn und Deuerling
05. März:
Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz für die Mitgliedsgemeinden Kallmünz, Duggendorf und Holzheim a.F.
08. und 09. März:
Markt Beratzhausen
10. März:
Gemeinde Sinzing
11. März:
Gemeinde Mintraching
12. März:
Gemeinde Hagelstadt
12. März:
Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim für die Mitgliedsgemeinden Alteglofsheim und Pfakofen
Gemeinde-Erstimpftermine können voraussichtlich noch im März abgeschlossen werden
Mit den weiteren bereits vorgemerkten Gemeinden (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge) - Bernhardswald, Brennberg, Hemau, Köfering, Lappersdorf, Neutraubling, Nittendorf, Obertraubling, Pentling, Regenstauf, Tegernheim, Thalmassing, Wenzenbach und Wörth a.d.Donau – können die Gemeindeimpfungen dann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe möglicherweise bereits noch im März abgeschlossen werden, was die Erstimpfungen betrifft. Die Gemeindetermine zu den Zweitimpfungen finden – entsprechend der Vorgaben für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer – exakt drei Wochen nach dem Erstimpfungstermin statt.
Gemeindeimpfungen so schnell wie möglich
Die genannten Landkreisgemeinden haben sich bereits für eine Vor-Ort-Impfung angemeldet und auch mit großem Engagement die notwendigen Vorbereitungen getroffen, meist auch schon abgeschlossen. Aufgrund der nach wie vor knappen Impfstoffmengen können die Vor-Ort-Impfungen aber erst dann verbindlich festgelegt werden, wenn für die dann konkreten Termine Impfstoff verlässlich zur Verfügung steht. Es liegt also nicht an den Gemeinden, dass nicht noch mehr Vor-Ort-Termine stattfinden konnten.