Anmeldung und Ummeldung innerhalb von Tegernheim

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich persönlich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde. Für Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen beim Meldeamt vorspricht. Sind in einer Familie Kinder, die über 18 Jahre alt sind, müssen sich diese ebenfalls persönlich bei der Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung bei Ihrer Wegzugswohnung ist dadurch nicht mehr erforderlich.

Wenn Sie sich nicht innerhalb zwei Wochen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorzulegen sind neben der Wohnungsgeberbescheinigung des Haus- oder Wohnungseigentümers, für jedes Familienmitglied folgende Dokumente:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Kinder: Kinderreisepass
  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Stammbuch (Heiratsurkunde, Eheurkunde)
  • Geschiedene: Stammbuch (Heiratsurkunde, Eheurkunde) und Scheidungsurteil, oder begl. Eheregisterauszug mit Scheidungsvermerk

Die Anmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.

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