Ausstellung von Personenstandsurkunden

Urkundenanforderung

Das Standesamt Tegernheim erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Tegernheim beurkundet wurde.

Antragsberechtige Personen

Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erbschaftsangelegenheiten bedeutet das zum Beispiel die Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts.

Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.


Antragsform

Personenstandsurkunden erhalten Sie durch persönliche Vorsprache  unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) beim Standesamt innerhalb unserer Öffnungszeiten. Sie können eine Personenstandsurkunde auch schriftlich mit Brief, Fax, E-Mail oder auf unserer Homepage unter Bürgerserviceportal online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden, die mit Brief, Fax, Email oder im Internet beantragt werden, nur gegen Vorkasse erteilt werden. Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in bar zu entrichten.
Die Gebühr beträgt 12,00 Euro für jede Personenstandsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Personenstandsregister.

Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,00 € pro Personenstandsfall, je nach Aufwand, zum Beispiel für Ahnenforschung, anfallen. 

Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.   

 

Personenstandsgesetz, Kostengesetz, Kostenverzeichnis