Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der sie eine Wohnung gemeldet haben.
Um den Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind sie jünger als 18 Jahre, kann auch ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Den Gewerbezentralregisterauszug können Sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen. Es gibt Gewerbezentralregisterauszüge für private und behördliche Zwecke (hier wird die Adresse der Behörde und der Grund für den Auszug benötigt).

Die Gebühren in Höhe von 13,00 € sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
 
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal (www.fuehrungszeugnis.bund.de)  zu beantragen.