Baukindergeld - Wichtige Frist

28. August 2020: Fristende: 21. September 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

um wichtige Fristen beim Baukindergeld einhalten zu können, müssen die Bauanträge bis spätestens Ende Oktober dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde vorliegen.

Bevor die, bei der Gemeinde einzureichenden; Anträge an das Landratsamt weitergeleitet werden können, muss zu jedem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen in einer Bauausschusssitzung erteilt werden.

Damit die rechtzeitige Weiterleitung der Bauanträge und damit die Einhaltung der Frist für das Baukindergeld möglich ist, müssen Bauanträge

bis spätestens 21.09.2020

bei der Gemeinde mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden.

Beigefügt können Sie hier weitere Hintergrundinformationen in der Pressemitteilung des Landratsamtes nachlesen.